Auch wenn in einem Mietshaus alle Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind, ist zunächst die Anzeige des Hauptwasserzählers für die Betriebskostenabrechnung entscheidend.
Der am Hauptwasserzähler angezeigte Wasserverbrauch und die daraus resultierenden Wasserkosten, die an das Versorgungsunternehmen gezahlt werden müssen, werden Mieter als Gesamtwasserkosten in der Betriebskostenabrechnung wiederfinden. Da der Hauptwasserzähler in aller Regel mehr Verbrauch anzeigt als alle Wohnungswasserzähler im Haus zusammen, kann für die Aufteilung der Wasserkosten auf die Wohnungen und Mietparteien das gemessene Ergebnis der Wohnungswasserzähler nicht eins zu eins übernommen werden. Stattdessen werden die Gesamtwasserkosten dann anteilig nach dem Verhältnis der Anzeigenwerte der Wohnungszähler auf die Mieter im Haus verteilt.
Der Hauptzähler ist technisch aufwendiger konstruiert, alle eichpflichtigen Wasserzähler haben Messtoleranzen. Doch dafür gibt es Grenzen bei extrem hohen Unterschieden zwischen Haupt- und Wasserzählern: Zeigt der Hauptwasserzähler über 20 Prozent mehr an als alle Wohnungszähler zusammen, ist das nicht mehr mit »Messtoleranzen« zu erklären. Dann spricht alles für einen Fehler im Versorgungssystem. Abgerechnet wird dann nach dem Ergebnis der Wohnungszähler (AG Rheine 10 C 331/14).
Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne der Geschäftsführerin Heidrun Clausen.