Die Diakonie Schleswig-Holstein bietet seit März Rechtsberatungen für Menschen mit Behinderung an. Die Beratung soll sie dabei unterstützen, ihre Ansprüche auf Assistenz und Teilhabe durchzusetzen, wie die Diakonie in Kiel mitteilte. Betroffene stießen oft auf ein "unübersichtliches Netz von Gesetzen, Angeboten und Kostenträgern", sagte Landespastor und Diakonie-Vorstand Heiko Naß. Immer wieder würden Menschen deswegen aufgeben und auf Unterstützungsleistungen verzichten. Die Rechtsberatung ist kostenfrei, auf zunächst fünf Jahre angelegt und wird mit 450.000 Euro von der Aktion Mensch gefördert.
Für Menschen mit Behinderung gibt es auch in Schleswig-Holstein ein weitgefächertes Angebot von Assistenz, Unterstützungs- und Teilhabeleistungen. Dazu gehören Wohneinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Mobilitätsangebote oder Pflegeeinrichtungen.
Seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes 2018 hat es nach Angaben des Juristen Erich Kramer aber einen "Paradigmen-Wechsel" gegeben. "Menschen müssen selbst aktiv werden und sagen, wo sie Teilhabebedarf haben", sagte Kramer, der seit 2023 Rechtsberater bei der Diakonie ist. Viele trauten sich jedoch nicht, Behörden anzusprechen. In diesem Jahr hat Kramer bereits 40 Menschen beraten. Er klärt die Ratsuchenden über ihre Ansprüche auf, unterstützt beim Stellen von Anträgen oder bei der Vorbereitung einer Klage oder einem Eilverfahren. EPD