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"Schlechtes Signal": Über die Sparpläne der Landesregierung

Die Landesregierung plant, ab 2025 jährlich 325.000 Euro bei den Opferhilfemaßnahmen des Justizministeriums einzusparen. Über die möglichen Auswirkungen sprach HEMPELS mit der Opferschutzbeauftragten Ulrike Stahlmann-Liebelt. Unter dem Interview finden Sie außerdem einen Kommentar von HEMPELS-Vorstand Jo Tein über die Sparpläne der Landesregierung

INTERVIEW: JO TEIN, FOTO: MICHAEL STAUDT/SHZ

Frau Stahlmann-Liebelt, Sie sind seit 2020 Opferschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein. Welche Aufgaben sind mit diesem Amt verknüpft?
Die Aufgaben ergeben sich aus dem sogenannten Opferunterstützungsgesetz des Landes (OuG). Dort heißt es, dass ich als Ansprechpartnerin für die Belange von Betroffenen von Straftaten zuständig bin und die Aufgabe habe, eine schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten. Des Weiteren soll die Kooperation zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Opferhilfeeinrichtungen gefördert werden. Und es soll sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene für eine Vernetzung der Unterstützungsangebote gesorgt werden.

Das heißt, wir können davon ausgehen, dass Sie im Land alle wesentlichen Akteure und Akteurinnen der Opferhilfe kennen, über die Maßnahmen informiert sind und auch in den zuständigen Ministerien, die mit Opferschutz und Opferhilfe zu tun haben, vernetzt sind?
Ja, also inzwischen würde ich schon sagen, dass ich da ganz gut Bescheid weiß. Das kommt natürlich auch dadurch, dass wir uns regelmäßig an runden Tischen treffen oder auch in anderen Zusammenhängen und durch meine Historie in der Staatsanwaltschaft.

Kommen wir zum Thema dieses Interviews: Die Landesregierung plant ab 2025 jährlich 325.000 Euro von 785.000 Euro bei den Opferhilfemaßnahmen des Justizministeriums einzusparen. Gemäß §4 Absatz 3 des Opferunterstützungsgesetzes sind Sie zu grundsätzlichen Angelegenheiten des Opferschutzes von den Ministerien anzuhören. Ist eine solche Anhörung vor Veröffentlichung dieser erheblichen Einschnitte erfolgt?
Nein. Ein paar Tage vorher wurde mir lediglich mitgeteilt, dass die Kürzungen geplant seien. Aber dass ich über die Vorüberlegungen oder die Gründe, die dazu geführt haben etwas erfahren hätte, das war nicht der Fall. Ich wurde tatsächlich durch diese Information überrascht.

Mit diesenMaßnahmen sollen drei Opferhilfeangebote eingestellt beziehungsweise um rund die Hälfte gekürzt werden. Beginnen wir mit den freiwilligen Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung. Diese Förderung von jährlich 95.000 Euro soll künftig wegfallen. Was genau ist psychosoziale Prozessbegleitung?
Die Wiege der psychosozialen Prozessbegleitung liegt sozusagen in Schleswig-Holstein. Schon vor 30 Jahren haben wir darüber nachgedacht, dass es für Menschen, die schwere Straftaten erleben, gerade auch Kinder und Jugendliche, eine besondere Belastung bedeutet, wenn sie in ein Strafverfahren eingebunden sind und wenn sie dann auch in der Hauptverhandlung eine Aussage machen müssen. Und das bedeutet für die Betroffenen eine riesige Belastung. Und oftmals sind sie damals eben alleine da gewesen und ich habe beobachtet, auch als Staatsanwältin, dass das eigentlich unzumutbar ist. Und so hat Schleswig-Holstein damals schon entschieden, dass diese Menschen begleitet werden sollen. Inzwischen haben wir spezialisierte Personen mit einer Hochschulausbildung und einer Weiterbildung speziell für diese Aufgabe. Sie begleiten die Betroffenen durch das ganze Verfahren. Am besten schon ab der Strafanzeigenerstattung, dann aber vor allen Dingen auch durch das ganze Verfahren bis zur Hauptverhandlung. Sie sind dort anwesend, sitzen neben den Betroffenen und sind für die Opfer ein Leuchtturm. Sie reden nicht über den Sachverhalt selbst, aber über alles, was damit zusammenhängt und Zeuginnen und Zeugen können so in die Lage versetzt werden, eine Aussage zu machen in dieser Situation. Das ist die psychosoziale Prozessbegleitung. Seit 2017 gibt es dazu ja auch ein Bundesgesetz.

Warum brauchen wir denn eigentlich noch diese sogenannten freiwilligen Leistungen?
Wir waren 2017 froh über dieses neue Bundesgesetz, aber dann haben wir sehr schnell gemerkt, dass der Gesetzgeber nicht alles erfasst hat. Er hat sich bei der Regelung für Erwachsene sehr orientiert an den Delikten, für die man auch als Nebenkläger auftreten kann. Und das sind ja sehr schwere Straftaten, also beispielsweise Vergewaltigung, schwerer Raub, die Kapitaldelikte. Und dabei wurde übersehen, dass die Situation bei häuslicher Gewalt auch eine ist im Prozess, bei der die Betroffenen eine Begleitung unbedingt benötigen. Für die Frauen ist dies einfach eine Extremsituation und überhaupt nicht zu vergleichen mit anderen Delikten. Es geht hier um eine hohe Emotionalität, die Verantwortung für die Kinder, die Angst um die wirtschaftliche Situation, die Wohnsituation oder ähnliches. Es ist also sehr wichtig, wenn wir die Strafverfolgung ernst nehmen wollen in diesem Bereich, dass sie nicht alleine gelassen werden. Und der Gesetzgeber hat meines Erachtens schlichtweg einfach übersehen, dass Delikte wie einfache Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung nicht erfasst werden von dem Gesetzestext. Aber da hat sich ja in der Zwischenzeit etwas getan. Auf Bundesebene wird sehr intensiv schon seit längerem diskutiert, dass die Vorschrift des § 406 g Strafprozessordnung erweitert wird. Und dass die häusliche Gewalt dort eben auch mit einen Platz finden muss. Und da gibt es auch ganz aktuell aus dem Mai diesen Jahres eine Stellungnahme der Bundesregierung, aus der hervorgeht, dass das absolut nachvollziehbar ist und dass Delikte der häuslichen Gewalt von dieser Vorschrift erfasst werden sollen. Also deswegen sind das eben bislang freiwillige Leistungen gewesen. Schleswig-Holstein war Vorreiter, war ganz viele Jahre das einzige Land, das die Begleitung von Betroffenen häuslicher Gewalt finanziert hat. Bei der Bekämpfung der häuslichen Gewalt ist SH ganz aktuell einen weiteren Schritt gegangen und hat das so genannte Hochrisikomanagement einschließlich von Fallkonferenzen nach einer Pilotphase als erfolgreiches Instrument eingestuft. Wir sollten in dieser Phase nicht einen wichtigen Baustein, die psychosoziale Prozessbegleitung, entfernen.

Und neben den Fällen häuslicher Gewalt werden ja auch Nachstellungsfälle über die freiwilligen Leistungen abgerechnet. Und es gibt ja noch eine dritte Kategorie, die ja auch in den Ereignissen bei dem Messerangriff im Brokstedt sehr wichtig war ...
Ganz genau. Also ich glaube, diese Straftaten von Stalking und Nachstellung werden sehr unterschätzt. Da ist eine Prozessbegleitung absolut angebracht. Und die durch freiwillige Leistungen finanzierte psychosoziale Prozessbegleitung war auch bei dem Messerangriff in dem Regionalzug bei Brokstedt für die Opfer ausgesprochen wichtig. Da gab es ja Menschen, die mit in dem Waggon gewesen sind, wo die beiden jungen Menschen umgebracht wurden und das als Augenzeugen miterlebt haben. Es gab die Ersthelfer, die dort die Verletzten und die Totengesehen haben. Und für uns hat sich das dann schnell herausgestellt, dass diese Personen auch eine Begleitung benötigen, eine Unterstützung, um eine Aussage beim Prozess machen zu können. Aber wir haben dann auch gesehen, sie sind nicht Verletzte im Sinne der Strafprozessordnung. Aber es ist für uns alle ja ganz naheliegend, dass sie in so einer Situation auch gefährdet sind, traumatisiert zu sein und insofern Unterstützung brauchen. Und da hat das Ministerium auch gesagt, okay, das finanzieren wir, als freiwillige Leistung.

Sie haben damit auch schon beschrieben, welche Menschen von diesem Angebot profitieren und auch, dass der Strafprozess natürlich insgesamt davon profitiert. Welche Folgen wird die Kürzung der freiwilligen Leistungen auf Null haben für Schleswig-Holstein?
Ja, also wenn wir auf den Bereich der häuslichen Gewalt schauen, dann wird es so sein, dass Frauen nicht mehr den Weg der Anzeigenerstattung, nicht mehr in den Prozess gehen werden. Dass sie sich ohne Unterstützung alleingelassen fühlen und sich dem justiziellen Verfahren einfach nicht gewachsen fühlen. Und bislang war es ja so, dass sie durch diese Unterstützung gestärkt wurden. Siewaren eingebettet über die Prozessbegleitung in ein Hilfesystem, das viele Frauen gar nicht kennen. Und das werden Frauen jetzt gar nicht mehr haben. Und ich fürchte einfach, dass wir in diesem Fall dann einen Rückgang der Anzeigen haben werden. Oder wir haben eine Erhöhung der Fälle, wo die Frauen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen zum Beispiel. Was wir früher ja auch sehr häufig erlebt haben, entweder schon im Verfahren oder spätestens in der Hauptverhandlung, und damit waren die Verfahren erledigt. Ohne die Aussage der Frau gibt es keine Strafverfolgung, so ist es nun mal.

Und für Großschadenslagen kann man sagen, dass uns dann ein sehr wichtiges Instrument fehlen wird. Es hofft keiner, dass noch einmal ähnliche Dinge passieren, aber davor sind wir ja nicht geschützt …
Genau. Das ist einfach eine wirksame Möglichkeit, um auch Opfer in Großschadenslagen zu unterstützen. Und das wurde auch so zurückgemeldet von den Betroffenen. Sie waren so dankbar und erleichtert, dass sie da nicht alleine durch mussten. Ich sehe es deshalb als eine Pflicht des Staates an, da zu helfen und zu unterstützen.

Gehen wir mal zu den anderen Maßnahmen, wo ja vom Volumen her noch mehr eingespart werden soll. 230.000 Euro von jährlich 465.000, also ungefähr die Hälfte, sollen bei den Unterstützungsangeboten für Kinder inhaftierter und bei den Hilfen für Kinder, die häusliche Gewalt erleben, gekürzt werden. Es handelt sich hier um Leistungen, die nach dem Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz (ResOG SH), das erst im Juli 2022 in Kraft getreten ist, zu erbringen sind. Kinder, von denen ein Elternteil eine Haftstrafe absitzt, sind mittelbare Opfer der justiziellen Folgen. Warum haben sie einen besonderen Unterstützungsbedarf und warum trägt die Justiz aus Ihrer Sicht eine besondere Verantwortung?
Wenn ihre Situation bekannt wird, laufen sie Gefahr, stigmatisiert zu werden. Sie fühlen vielleicht eine Verantwortung. Sie müssen sich vielleicht rechtfertigen. Sie haben die Situation, dass die Familie eben im Moment auseinandergerissen ist. Durch das Erlebnis, dass ein Elternteil eine Strafe bekommen hat, und zwar eine erhebliche Strafe mit Inhaftierung, leidet das Selbstwertgefühl ganz erheblich. Deswegen brauchen sie Unterstützung um aus dieser besonderen Lage herausgeführt zu werden. Ich denke, dass die Justiz diesen Aspekt unbedingt berücksichtigen sollte. Und wenn es um Bewährungsmaßnahmen geht, oder auch um Besuche, muss unbedingt das Wohl der Kinder, der betroffenen Kinder im Blick sein, damit möglichst viel Schaden von ihnen weggehalten wird. Dafür gibt es die bestehenden Unterstützungsangebote in Schleswig-Holstein.

Können Sie kurz was dazu sagen, wie diese ungefähr aussehen?
Es gibt zum einen Freizeitangebote. Aber auch eine aufsuchende Beratungsarbeit für die Kinder und die Angehörigen. Und das finde ich eine ganz wichtige und notwendige Maßnahme, um sie sozusagen über diese schwere Zeit zu begleiten, in der einElternteil in Haft ist.

Und ganz ähnlich verhält es sich ja mit Kindern, die in ihren Familien häusliche Gewalt erleben. Sie sind ja auch für die Pro Familia tätig, wo in Flensburg das erste solche Projekt zur Unterstützung dieser Kinder ins Leben gerufen wurde. Die Kinder tragen auch hier keine Schuld an den Gewalttätigkeiten der Erwachsenen, aber sie leiden an den innerhalb der Familie stattfindenden Straftaten als mittelbare Opfer. So ist das ja im Reso-Gesetz auch definiert im Paragrafen 3.
Das Reso-Gesetz enthält die Vorgabe, diese Maßnahmen ins ganze Land zu tragen. Welche Hilfestrukturen sind nach Inkrafttreten denn in ganz Schleswig-Holstein aufgebaut worden? Zunächst kann ich sagen, dass uns irgendwann durch den Kopf gegangen ist, wir haben bei häuslicher Gewalt schon viele Jahre etwas für die Frauen gemacht, mit Hilfsangeboten, Beratungsangeboten, wir haben etwas für die Männer gemacht, Therapieangebote für gewalttätige Männer, Sexualstraftäter. Aber wir hatten ganz lange die Kinder nicht im Fokus. Und die leiden ja eigentlich am meisten unter dieser Situation der häuslichen Gewalt. Sehr nachvollziehbar, wenn sie selber davon betroffen sind, aber häufig sind sie ja auch einfach Beobachter. Und sie fühlen so viel Verantwortung dafür, was da passiert. Sie denken, es hat etwas mit ihnen zu tun. Oder sie denken, sie müssen die Mutter schützen, die Geschwister. Und sie versuchen, es geheim zu halten, in der Öffentlichkeit, in der Schule, vor den Freunden. Sie können niemals Kinder einladen zu sich nach Hause, weil sie Angst haben, dass dort etwas geschieht. Also sie sind in einer wirklich schlimmen Situation. Und ich glaube, dass sie lernen: Gewalt ist ein Konfliktlösungsmittel. Und das halte ich für ganz gefährlich. Es ist jetzt so, dass wir an allen vier Landgerichtsbezirken Beratungsangebote haben. Und es ist aus meiner Sicht fatal, wenn diese Angebote jetzt nicht mehr aufrechterhalten werden können. Oder vielleicht nur noch in ganz eingeschränktem Maße. Jetzt hat es gerade angefangen und wir haben in Flensburg in den vergangenen Jahren gesehen, dass es in großem Umfang angenommen wird und wichtig ist. Und diese Zusammenarbeit auch mit den anderen Kooperationspartnern, mit dem Kinderschutzbund, mit der Schulsozialarbeit, mit den Schulen. Das hat ja so viel Auswirkung auf viele Bereiche. Eine Beschränkung wäre also zum Nachteil von Menschen, die selber dazu gar nicht Stellung nehmen können. Und ich finde es insgesamt bei diesen Kürzungsvorschlägen im Opferschutz problematisch, dass es Menschen betrifft, die erstens keine Lobby haben und zweitens von vornherein schon in einer benachteiligten Situation sind. Sie sind darauf angewiesen, dass andere Menschen sehen, dass sie Hilfe brauchen. So wie das ja eigentlich auch das Justizministerium bislang gemacht hat.

Tatsächlich hat ja die Landesregierung erst 2022 eine eigene Stabsstelle im Justizministerium eingerichtet, die den Opferschutz voranbringen soll. Und genau das Gegenteil passiert jetzt mit den Kürzungsvorschlägen. Können Sie sich das erklären?
Ich kann mir erklären, dass alle Ministerien jetzt gehalten sind, ganz gründlich zu prüfen, wo kann man sparen. Und dass man sparen muss, das kann ich auch nachvollziehen. Aber was ich eben nicht verstehe, ist, dass man sich vorher nicht ausgetauscht hat und gesagt hat, wir müssen sparen, was gibt es für Möglichkeiten? Was gibt es für Lösungen? Es gibt immer Lösungen, glaube ich. Da muss man halt drüber sprechen. Aber so ist es schon sehr plötzlich gekommen, sehr überraschend. Und es trifft eben diese Gruppe von Betroffenen, die eigentlich eine besondere Unterstützung braucht und der nicht der Boden unter den Füßen weggezogen werden sollte. Meines Erachtens ist das einfach ein schlechtes Signal. Und ich wünsche mir, dass so ein offener Austausch nachgeholt wird.

Also tatsächlich sind das jetzt ja erst Vorschläge der Landesregierung, über die die Politik beschließen muss. Was wäre denn Ihre Empfehlung für die Justizpolitiker, Politikerinnen und auch für die haushaltszuständigen Landtagsabgeordneten?
Ich bin noch nie im engeren Sinne politisch tätig gewesen, deswegen kenne ich mich bei den Abläufen nicht so aus. Aber was ich schon in meinem Berufsleben immer für wichtig gehalten habe, war, man muss doch mit den Menschen reden, um die es geht. Mit den Experten, also denen, die davon etwas verstehen, die in den Beratungsstellen arbeiten und den psychosozialen Prozess begleiten. Diese Menschen müssen mit an den Tisch kommen, um Kompromisse zu finden, gemeinsame Wege zu gehen. Das finde ich wichtig.

Dann hoffen wir gemeinsam, dass die Politik noch solche Wege findet und sich vielleicht an der Vorlage, was den Opferschutz betrifft, vor Beschlussfassung noch etwas ändert …
Ja, das wäre schön, auf jeden Fall.

Frau Stahlmann-Liebelt, wir danken Ihnen sehr für das Gespräch!

 

Landesregierung will bei den Wehrlosen sparen

KOMMENTAR VON HEMPELS-VORSTAND JO TEIN

Die Landesregierung plant, ab 2025 325.000 von 785.000 Euro im Bereich der Opferhilfemaßnahmen des Justizressorts einzusparen. Vier Dinge sind an diesen Vorschlägen auch politisch bedenklich:

1. Es soll auf dem Rücken besonders schutzwürdiger Kinder und Erwachsener gespart werden
Die Maßnahmen betreffen Menschen, die sich dagegen kaum oder gar nicht zur Wehr setzen können.

2. Tagespolitische Entscheidungen werden über bewährte Maßnahmen der Opferhilfe gestellt
Die freiwilligen Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung haben sich unter anderem bei der Hilfe für Opfer des Messerangriffs bei Brokstedt im Januar 2022 bewährt. Anders als die anschließend neu aufgelegten Maßnahmen, soll die Prozessbegleitung eingestellt werden.

3. Ein bestehendes Landesgesetz wird ausgehöhlt
Die Hilfen für Kinder Inhaftierter und für Kinder, die in ihren Familien häusliche Gewalt erleben, sollen um 50 % reduziert werden. Beide Maßnahmen haben erst im Juli 2022 eine landesgesetzliche Grundlage im ResOG SH bekommen. Dies sollte Vorrang vor diversen freiwilligen Leistungen haben, die das Land gewährt.

4. Es werden Vorschläge und Mahnungen des Landesrechnungshofs missachtet
Die aktuellen Einsparvorschläge des Landesrechnungshofs für das Justizressort finden wir in den Sparplänen nicht. Auch dessen Kritik bezüglich der im letzten Jahrzehnt stark gewachsenen Anzahl von Personalstellen in der Landesverwaltung bleibt unbeantwortet.

Sparpläne der Landesregierung können nur dann glaubwürdig vermittelt werden, wenn sie Gesetze beachten und bewährte Maßnahmen nicht tagespolitischen Entscheidungen opfern. Geplanten Einschnitten bei den Schwächsten müssen zudem mindestens ebenso schmerzhafte Einschnitte im eigenen Bereich gegenüberstehen.

Der Landtag sollte die Vorschläge der Landesregierung in Sachen Opferschutz ablehnen.

 

Die Opferschutzbeauftragte Ulrike Stahlmann-Liebelt wurde von den Sparplänen der Landesregierung überrascht.