Weihnachtsgeldgeschenk nicht auf Bürgergeld anrechenbar

Ein Weihnachtsgeldgeschenk über 400 Euro für zwei Personen ist nicht auf Bürgergeld anzurechnen. Geklagt hatte ein Bürgergeldbezieher, der mit seiner Lebensgefährtin in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Die Eltern der Lebensgefährtin hatten dieser im Dezember 2021 400 Euro überwiesen. Als Verwendungszweck gaben sie "für Weihnachten" an. Das Jobcenter Plön rechnete dieses Geschenk bei dem Kläger sowie dessen Partnerin in Höhe von je 200 Euro auf deren jeweiligen Bürgergeldanspruch an.

Rechtswidrig, entschied das Sozialgericht Kiel. Zwar seien Einnahmen in Geld nach § 11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich leistungsmindernd auf den Bürgergeldanspruch anzurechnen. In vorliegendem Fall greife aber eine Ausnahme nach § 11a Abs. 5 SGB II. Danach sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre (Nr. 1) oder sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären (Nr. 2).

Es handelte es sich um eine Zuwendung, zu deren Erbringung keine rechtliche oder sittliche Pflicht bestand. Die Anrechnung auf Bürgergeld war auch "grob unbillig". "Grobe Unbilligkeit" liegt vor, wenn die Zuwendung mit einem erkennbaren Zweck verknüpft ist, dessen Verwirklichung durch eine Anrechnung auf das Bürgergeld vereitelt würde. Zweck eines Weihnachtsgeschenkes ist, sich einen Wunsch erfüllen zu können, der über die Existenzsicherung hinausgeht. Dieser Zweck würde durch eine Anrechnung des Geschenkes verunmöglicht, denn der Kläger hätte hierdurch zu Weihnachten nicht mehr als ohne das Geschenk.

Im Übrigen beeinflusste der Betrag die Lage des Klägers und dessen Partnerin auch nicht so günstig, dass daneben die Zahlung von Bürgergeld nicht mehr gerechtfertigt wäre. Angesichts der großen Bedeutung des Weihnachtsfestes sowie der geringen Bürgergeldleistungen erachtete das Sozialgericht Kiel die Nichtberücksichtigung für angemessen. (SG Kiel, Urteil vom 23.09.2024, S 34 AS 10/23)

Wir veröffentlichen jeden Monat ein Urteil, das für Bezieher/innen von Bürgergeld sowie anderen Sozialleistungen von Bedeutung ist. Unsere Servicerubrik entsteht in Zusammenarbeit mit dem Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt. Der Experte für Sozialrecht veröffentlicht zudem unter www.sozialberatung-kiel.de einen Blog.