Kinder unter 15 Jahren haben auch dann einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn ihre Eltern unerlaubt ortsabwesend sind und deswegen kein Bürgergeld erhalten. Nach § 7a Abs. 4 a SGB II (ab 01.07.2023: § 7b SGB II) erhalten "erwerbsfähige Leistungsberechtigte" kein ALG II bzw. jetzt Bürgergeld, wenn sie sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deswegen nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen. Fahren Eltern also etwa mit ihren Kindern ohne Zustimmung des Jobcenters in den Urlaub oder bleiben länger im Urlaub als die Zustimmung zeitlich reicht, entfällt der Leistungsanspruch für die Tage ihrer unerlaubten Ortsabwesenheit. Die Kinder unter 15 Jahren behalten demgegenüber ihren Leistungsanspruch, weil sie keine Leistungsberechtigten im erwerbsfähigen Alter sind, und Schüler ab ihrem 15. Geburtstag, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen müssen.
Im vom SG Kiel entschiedenen Fall war eine alleinerziehende Mutter mit ihrem vierjährigen Sohn über den Zeitraum der erteilten Zustimmung zur Ortsabwesenheit hinaus im Urlaub geblieben. Das Jobcenter Kiel hob deswegen die Leistungsbewilligung für die Tage der unerlaubten Ortsabwesenheit sowohl für die Mutter als auch für deren Sohn auf. Zur Begründung verwies das Jobcenter Kiel darauf, der Sohn selbst habe keinen eigenen SGB-II-Leistungsanspruch, weil er noch nicht 15 Jahre alt sei (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II). Er könne deswegen nur als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter Leistungen erhalten. Da aber die Mutter von Leistungen ausgeschlossen sei, entfalle auch für deren Sohn der Leistungsanspruch.
Rechtswidrig, entschied das SG Kiel: Durch die unerlaubte Ortsabwesenheit der Mutter entfiel nicht deren Leistungsberechtigung, sondern nur deren Anspruch auf Auszahlungen der Leistungen, so dass die Bedarfsgemeinschaft mit dem Sohn nicht aufgehoben wurde und dieser seinen Leistungsanspruch behielt. (SG Kiel, Urteil vom 28.06.2024, S 33 AS 157/22)
Wir veröffentlichen jeden Monat ein Urteil, das für Bezieher/innen von Bürgergeld sowie anderen Sozialleistungen von Bedeutung ist. Unsere Servicerubrik entsteht in Zusammenarbeit mit dem Kieler Rechtsanwalt Helge Hildebrandt. Der Experte für Sozialrecht veröffentlicht zudem unter www.sozialberatung-kiel.de einen Blog.