Die Beratungspraxis zeigt eine offenbar zunehmende Rattenproblematik. Diese zeigt sich im Wesentlichen in den Abend- und Nachtstunden, doch zeigen sich Ratten zunehmend auch tagsüber – insbesondere im Bereich der Mülltonnen. Dies wird begünstigt durch eine fehlerhafte oder unzureichende Abfallentsorgung. Werden Mülltüten mit Essensresten neben den Mülltonnen aufgestellt oder letztere nicht geschlossen, nutzen die Ratten die einfache Möglichkeit, an Lebensmittel zu gelangen. Tatsächlich erfahren wir, dass auch Lebensmittel direkt auf das Grundstück durch offene Fenster entsorgt werden. Auf diese Weise kann eine nachhaltige Rattenbekämpfung, die von Eigentümern beziehungsweise Vermietern zu veranlassen ist, nicht erfolgen.
In jedem Fall ist ein Rattenbefall von Mietern den Vermietenden anzuzeigen. Diese haben geeignete Rattenbekämpfungsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Sollte dies nicht erfolgen, können Mietminderungsansprüche geltend gemacht werden, wenn es aufgrund des Rattenbefalls zu einer eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit von Terrasse, Balkon und/oder dem Hof kommt oder diese sich gar im Haus aufhalten.
Expertinnen und Experten des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne der Volljuristin Stefanie Anschütz.