Die Tage sind nicht nur kürzer geworden, sondern auch kälter. Insofern machen viele Mieterinnen und Mieter ihre Heizung an, damit "die klirrende Kälte nicht in die Knochen zieht". Aber in Zeiten von Klimawandel und hohen Energiekosten stellen sich viele die Frage: Muss ich das überhaupt? Bin ich als Mieter verpflichtet zu heizen?
Grundsätzlich besteht für Mieter keine Heizpflicht. Insofern haben sie grundsätzlich die "alleinige Entscheidungsgewalt" über die Heizintensität. Aber Vorsicht: So einfach ist es dann doch nicht. Denn Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass keine Frost- und/oder Feuchtigkeitsschäden aufgrund ihres Verhaltens entstehen. Sollte doch ein solcher Schaden entstehen, kann es sein, dass Mieter sich durch ihr Verhalten schadensersatzpflichtig machen. Und das kann teuer werden.
Folglich bitten wir Mieter, darauf zu achten, nicht einfach bei niedrigen Außentemperaturen aus Angst, es könnte teuer werden, die Heizung auszulassen. Zudem möchten wir noch den Hinweis geben, dass bei längerer Abwesenheit von Mietern ebenfalls die Verpflichtung besteht, die Mieträume vor Frost- und Feuchtigkeitsschäden zu schützen.
Als groben Richtwert können sich Mieterinnen und Mieter an Folgendem orientieren: Grundsätzlich ist bei Durchschnittswohnungen eine Raumtemperatur von ca. 19 - 20 Grad Celsius optimal. Im Bad kann es auch mal wärmer und im Schlafzimmer mal kälter sein. Gleichzeitig sollte eine Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als ca. 50 - 60 Prozent bestehen. Tritt doch ein Feuchtigkeitsproblem auf, raten wir, sich rechtlichen Rat einzuholen.
Expertinnen und Experten des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne des Volljuristen Thomas Galazka.