Mit Beginn dieses Jahres werden bei vielen Mieterinnen und Mietern nach und nach die Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2023 eintrudeln. Aufgrund der extrem angestiegenen Energiepreise dürften die Abrechnungen für viele unerfreulich hoch ausfallen. Wenigstens einen kleinen Lichtblick gibt es dennoch. Seit dem 1. Januar 2023 tragen Mieterinnen und Mieter die CO₂-Steuer nämlich nicht mehr allein. Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet – je nach energetischem Zustand des vermieteten Gebäudes –, sich an dieser Abgabe zu beteiligen. Je schlechter der energetische Zustand ist, desto höher ist die Beteiligungsquote, die bis zu einem Anteil von 90 Prozent der erhobenen CO₂-Steuer betragen kann.
Die Informationen zur Feststellung der zutreffenden Beteiligung müssen die Vermieterinnen und Vermieter dabei in der zu erteilenden Heizkostenabrechnung zur Verfügung stellen. Verstoßen Vermieterinnen und Vermieter hiergegen, ist die Abrechnung an dieser Stelle falsch und kann beanstandet werden. Mieterinnen und Mieter müssen dies jedoch spätestens ein Jahr nach Erteilung der Heizkostenabrechnung getan haben, da sie anderenfalls mit der entsprechenden Einwendung ausgeschlossen wären.
Gerne stehen die schleswig-holsteinischen Mietervereine ihren Mitgliedern auch diesbezüglich mit Rat und Tat zur Seite.
Expertinnen und Experten des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne des Volljuristen Thomas Galazka.