Fußball-EM und Olympische Spiele

Grundsätzlich gilt: Einer intensiven, lautstarken und zum Teil nach außen wahrnehmbaren Verfolgung der spannenden Spiele durch Mieter/innen eines Mehrfamilienhauses steht nichts im Wege. Um den Hausfrieden nicht zu gefährden, muss man dabei aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, besonders nach 22 Uhr. Denn die Nachtruhe gilt auch während der sportlichen Veranstaltungen. Wer nach den Spielen noch laut feiern möchte, sollte am besten in die nächstgelegene Kneipe umziehen.

Auch bei der Dekoration können sich Mieter/innen austoben – solange niemand gestört oder gefährdet wird. Mannschaftsposter oder Nationalfahnen dürfen immer an die Innenseite der Fenster in den Wohnungen gehängt werden. Auf dem Balkon dürfen auch Flaggen gezeigt werden. Sie müssen jedoch so gut gesichert sein, dass sie nicht herunterfallen können. Wenn allerdings eine Halterung montiert werden muss oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz des Hauses eingegriffen werden soll, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Wer eine Nationalflagge aus dem Fenster hängen möchte, muss dafür Sorge tragen, dass diese ebenfalls sicher befestigt ist und außerdem nicht vor die Fenster von Nachbarn wehen kann. Verboten sind jedoch Plakate mit stark polarisierenden, beleidigenden oder gar hetzenden Meinungsäußerungen.

Expertinnen und Experten des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne des Geschäftsführers Carsten Wendt.