Dreiste Vermieter

Eine Dreistigkeit spielte sich in Kiel ab. Ein Vermieter sprach, vertreten durch eine bekannte Vermieterorganisation, seiner Mieterin gegenüber eine Eigenbedarfskündigung aus. So weit, so unerfreulich, wenngleich mittlerweile leider auch nicht mehr ungewöhnlich. Gerade in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte nutzen immer mehr Vermietende die Eigenbedarfskündigung, oft um ältere Mietverhältnisse zu beenden, die in ihren Augen nicht mehr profitabel sind, oder auch, um vermeintlich unliebsame Mieterinnen und Mieter loszuwerden, die ihre Rechte wahrnehmen. Oder um die Immobilie ohne bestehendes Mietverhältnis gewinnbringender zu veräußern. Da die Rechtsprechung den gesetzlichen Rahmen seit langer Zeit immer vermieterfreundlicher ausgefüllt hat, werden die Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen eine solche Kündigung zur Wehr zu setzen, immer weiter eingeschränkt.

Zurück zum Fall. Die Besonderheit dieser Kündigung lag darin, dass der Mieterin zunächst mitgeteilt wurde, dass der Vermieter beabsichtigt, die Immobilie zu veräußern und dann – als Sahnehäubchen – ein Kaufangebot mit einer Annahmefrist von einer Woche unterbreitete. Da fehlen einem dann doch die Worte. Bleibt nur zu hoffen, dass das zuständige Gericht im Falle einer Räumungsklage deutlich macht, wo für Vermietende die Grenzen verlaufen.

Expertinnen und Experten des Kieler Mietervereins schreiben zu aktuellen Mietrechtsfragen. Lesen Sie diesen Monat eine Kolumne des stv. Geschäftsführers Carsten Wendt.